Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr. Schorn GmbH - Immobilien und Treuhand

1. Entstehen eines Courtageanspruchs

Der Auftraggeber zahlt der Dr. Schorn GmbH für den Nachweis und / oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Grundstückskauf-, Erbbaurechtskauf-, Bauerrichtungs-, Miet-, Pachtvertrag) eine Maklergebühr. Diese ist verdient und fällig mit der Unterzeichnung des nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertrages. 

Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder - wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag - vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt, Teilanmietung/Teilkauf. 


2. Courtage / Fälligkeit 

Sofern gemäß unserem Angebot oder schriftlich keine andere Maklergebühr vereinbart wurde, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall für 

a) Kaufvertragsabschlussgelegenheiten 4 % des Wertes aller vom Auftraggeber seinem Vertragspartner geschuldeten Leistungen (auch für Mobiliar, etc.) zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Unterschreitet der Wert dieser Leistungen 150.000,-- €, so beträgt die Maklergebühr 5 % dieses Wertes, mindestens jedoch 3.000,-- €, jeweils zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Erbbaurechten wird die Maklergebühr vom Eigentumsverkehrswert des Grundstückes sowie vom Kaufpreis für das Erbbaurecht/Gebäude berechnet. 

b) Gewerbemietverträge mit einer Vertragsdauer von weniger als 10 Jahren: 3 Monatsmieten; mit einer Vertragsdauer von 10 Jahren und mehr: 3 % der 10-Jahresmietsumme, jeweils zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Dem Mieter eingeräumte Optionen auf Verlängerung des Mietvertrages werden wie Vertragslaufzeiten behandelt. 

c) Wohnungsmietverträge 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer.

Die Dr. Schorn GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (z.B. Verkäufer / Vermieter) provisionspflichtig tätig zu sein.


3. Haftungsausschluss / Vertraulichkeit / Schadenersatz 

Informationen der Dr. Schorn GmbH, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz keine Haftung übernommen wird, sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Kommt infolge der unbefugten Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Provision an die Dr. Schorn GmbH zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. 

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Dr. Schorn GmbH, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. 


4. Information / Akquise / Vertragsabschrift 

 Die Dr. Schorn GmbH ist berechtigt, die Kundendaten zu speichern und dem Auftraggeber Angebote per E-Mail oder Fax zu schicken, den Auftraggeber anzurufen, etc. Die Dr. Schorn GmbH erhält vom Auftraggeber eine Abschrift des mit dem anderen Vertragsteil geschlossenen Vertrages.



5. Teilunwirksamkeit / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sollten einzelne Geschäftsbedingungen der Dr. Schorn GmbH unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen trifft sinngemäß die einschlägige gesetzliche Bestimmung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit Münster.



6. Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail- Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
 

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