Immobilienrente

Wäre es als Eigentümer nicht schön, das Vermögen Ihrer Immobilie zu nutzen, ohne auszuziehen? Schließlich haben Sie Zeit und Geld in Ihr Zuhause investiert und es sich gemütlich gemacht. Doch Sie wissen, dass in Ihrem Haus viel Geld gebunden ist. Geld, welches Sie zum Beispiel für zusätzliche Pflegeleistungen, die Unterstützung Ihrer Familie oder einen seniorengerechten Umbau gebrauchen könnten.

Eine Immobilienrente kann Ihnen diese Wünsche erfüllen: Ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Zuhause und ein größerer finanzieller Spielraum durch eine Zusatzrente.

Was ist eine Immobilienrente?

  • Bei der Immobilienrente verkaufen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Den Kaufpreis erhalten Sie aber nicht wie beim klassischen Immobilienverkauf in einer Summe, sondern in monatlichen Raten (Zusatzrente) bis zum Lebensende.
  • Anstelle oder ergänzend zur Zusatzrente können Sie auch eine Einmalzahlung erhalten.
  • Zusätzlich bleiben Sie in Ihrer Immobilie lebenslang mietfrei wohnen.
  • Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um Kosten für mögliche Instandhaltungen kümmern.

Dabei wird alles durch einen notariellen Vertrag abgesichert und Sie haben ein grundbuchgesichertes Wohnrecht/Nießbrauchrecht. Sie müssen keine laufenden Darlehenszinsen, Gebühren oder Provisionen wie bei Banken und Versicherungen bezahlen.

So funktioniert die Immobilienrente für Paare und Alleinstehende ab 70 Jahren:

Wir kooperieren ausschließlich und exklusiv mit der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG aus Frankfurt am Main. 

  • Zunächst erfolgt eine individuelle, unverbindliche Beratung. Anschließend wird ein externer, unabhängiger Sachverständiger beauftragt, der ein Gutachten erstellt. 
  • Dieses Gutachten ist die Grundlage zur Berechnung Ihrer individuellen Immobilienrente. Bei der Berechnung werden der Immobilienwert, Ihr Alter und Geschlecht sowie die Kosten der Immobilienbewirtschaftung berücksichtigt. Eventuell vorhandene Hypotheken werden ebenfalls mit einkalkuliert. 
  • Abschließend erhalten Sie Ihr ausschließlich für Sie zugeschnittenes Vertragsangebot. 
  • Erst wenn Sie einverstanden sind, folgt die gemeinsame notarielle Beurkundung des Immobilienrentenvertrages. Ihr lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch verankert und die Rentenzahlung als Reallast abgesichert, um den Nutzungsverlust Ihrer Immobilie endgültig auszuschließen. 
  • Besichtigungen und Preisverhandlungen wie bei einem klassischen Immobilienverkauf entfallen ersatzlos.

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