Besteht bereits eine Rauchmelderpflicht?

Jährlich gibt es deutschlandweit rund 200.000 Brände mit etwa 400 Brandtoten und 4.000 Brandverletzten, die Langzeitschäden erleiden. Als letztes Bundesland hat Berlin ab dem 1. Januar 2017 die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten eingeführt. Damit besteht ab Anfang 2017 eine bundesweite Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten.


Welche Räume müssen ausgestattet werden?

In Wohngebäuden müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder installiert werden. Auch Flure und Wohnräume, die als Fluchtweg dienen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.


Wer muss die Rauchmelder installieren?

In fast allen Bundesländern steht der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht. Im September 2011 hat das Landgericht Magdeburg entschieden, dass die Kosten für Rauchmelder umlagefähige Betriebskosten sind.


Rauchmelderpflicht wird kaum kontrolliert

Die Einhaltung der Rauchmelderpflicht wird in Deutschland kaum kontrolliert. Trotzdem sollten Sie Ihre Pflichten unbedingt erfüllen, denn es drohen empfindliche Geldbußen sowie Kürzungen durch die Versicherung im Schadensfall.

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