Das Bieterverfahren stellt eine weitere Vermarktungsmöglichkeit Ihrer Immobilie dar.
Das Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Eine Versteigerung findet an einem bestimmten Termin statt, an welchem ein Objekt direkt vor Ort an den Meistbietenden veräußert wird. Beim Bieterverfahren können Kaufinteressenten bestimmen, welches Gebot sie bereit sind für eine Immobilie zu bieten bzw. was ihnen die angebotene Immobilie wert erscheint. Dieses geschieht anonym und erst nach Rücksprache mit dem Verkäufer entscheidet dieser mit Hilfe des Immobilienmaklers, ob er ein Angebot annimmt oder nicht.
Zur Umsetzung des Bieterverfahrens wird ein offener Besichtigungstermin festgesetzt, welcher durch den Makler begleitet und organisiert wird. An diesem Termin haben alle Kaufinteressenten die Möglichkeit, sich das Objekt anzuschauen und dieses kennen zu lernen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung werden weder Preise genannt, noch Verhandlungen geführt. Nach erfolgter Besichtigung können Gebote innerhalb einer Frist schriftlich abgegeben werden. Der Käufer gibt kein rechtsverbindliches Angebot ab und der Verkäufer muss kein Angebot annehmen. Erst im Falle einer Einigung zwischen Verkäufer und einem Kaufinteressenten findet - wie beim Immobilienkauf üblich - eine notarielle Beurkundung statt.
Bei der Identifizierung möglicher Wertsteigerungspotentiale, der Bestimmung eines eventuellen Sanierungsbedarfs und dem Wert des Grundstücks sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir tragen diese Informationen in einem ausführlichen Exposé und einer Marktwertermittlung zusammen und informieren die potentiellen Käufer über den Verkauf. Im weiteren Ablauf organisieren wir den gemeinsamen Begehungstermin mit allen Interessenten und beraten Sie zu den möglichen Angeboten.