Wenn Sie als
Interessent weitere Informationen zu einer Immobilie erfragen oder um die
Zusendung des Exposés bitten, bitten Sie uns somit um die Erbringung einer Dienstleistung
und schließen entsprechend einen Dienstleistungsvertrag mit uns.
Stellen Sie diese Anfrage per Mail, über unsere Website, ein Immobilienportal
oder telefonisch, zählt dies als Fernabsatzvertrag, da diese Anfrage außerhalb
unserer Geschäftsräume erfolgt.
Das
Fernabsatzgesetz sieht vor, dass Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen vom
Verbraucher widerrufen werden können. Wir als Makler sind verpflichtet, Sie
schriftlich über dieses Widerrufsrecht zu informieren.
Viele Interessenten werden verunsichert, wenn sie von ihrem Makler eine
Widerrufsbelehrung zugesandt bekommen. An dieser Stelle können wir Sie jedoch
beruhigen. Die Versendung eines Exposés ist unverbindlich und kostenfrei. Es
können für Sie nur dann Kosten entstehen, wenn es zu einem notariellen
Vertragsabschluss oder zur Mietvertragsschließung einer von uns nachgewiesenen
Immobilie kommt. Durch die Zusendung der Widerrufsbelehrung werden Sie als
Verbraucher lediglich geschützt.
Außerdem erhalten
Sie zusätzlich zur Widerrufsbelehrung eine weitere Erklärung, die besagt, dass
Sie als Interessent damit einverstanden sind, dass wir als Makler schon vor
Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit für Sie beginnen.
Dies liegt daran, dass wir Sie in Ihrem Interesse schnell mit den gewünschten
Informationen versorgen möchten.
Würde man nach Erteilen der Widerrufsbelehrung die 14-tägige Widerrufsfrist
abwarten, bevor der Makler mit seiner Tätigkeit beginnen kann, könnte es
passieren, dass in dieser Zeit bereits ein anderer Käufer für die von Ihnen
angefragte Immobilie gefunden wurde.