Warum bekomme ich eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Wenn Sie als Interessent weitere Informationen zu einer Immobilie erfragen oder um die Zusendung des Exposés bitten, bitten Sie uns somit um die Erbringung einer Dienstleistung und schließen entsprechend einen Dienstleistungsvertrag mit uns.
Stellen Sie diese Anfrage per Mail, über unsere Website, ein Immobilienportal oder telefonisch, zählt dies als Fernabsatzvertrag, da diese Anfrage außerhalb unserer Geschäftsräume erfolgt.

Das Fernabsatzgesetz sieht vor, dass Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen vom Verbraucher widerrufen werden können. Wir als Makler sind verpflichtet, Sie schriftlich über dieses Widerrufsrecht zu informieren.
Viele Interessenten werden verunsichert, wenn sie von ihrem Makler eine Widerrufsbelehrung zugesandt bekommen. An dieser Stelle können wir Sie jedoch beruhigen. Die Versendung eines Exposés ist unverbindlich und kostenfrei. Es können für Sie nur dann Kosten entstehen, wenn es zu einem notariellen Vertragsabschluss oder zur Mietvertragsschließung einer von uns nachgewiesenen Immobilie kommt. Durch die Zusendung der Widerrufsbelehrung werden Sie als Verbraucher lediglich geschützt.

Außerdem erhalten Sie zusätzlich zur Widerrufsbelehrung eine weitere Erklärung, die besagt, dass Sie als Interessent damit einverstanden sind, dass wir als Makler schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit für Sie beginnen. Dies liegt daran, dass wir Sie in Ihrem Interesse schnell mit den gewünschten Informationen versorgen möchten.
Würde man nach Erteilen der Widerrufsbelehrung die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten, bevor der Makler mit seiner Tätigkeit beginnen kann, könnte es passieren, dass in dieser Zeit bereits ein anderer Käufer für die von Ihnen angefragte Immobilie gefunden wurde.

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